Italiens oberster Gerichtshof entscheidet: das Stehlen von Essen zum Überleben ist keine Straftat

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'Das Recht auf Überleben wiegt stärker als das Recht auf Eigentum'. Nach diesem Grundsatz hat Italiens Oberster Gerichtshof nun entschieden, nachdem sie den Fall eines Obdachlosen neu aufrollten. In erster Instanz wurde der Mann nämlich zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, als er 2011 beim Stehlen von etwas Wurst und Käse erwischt wurde.

Der Obdachlose wurde damals, noch bevor er den Laden mit dem ‘Diebesgut’ verlassen hatte, erwischt. Daraufhin gab er die Lebensmittel ohne Widerstand zurück. Aus diesem Grund sollte man doch die Straftat von “Diebstahl” auf “versuchten Diebstahl” mildern, so der Staatsanwalt.

Doch als der Oberste Gerichtshof nun von dem Fall hörte, änderten sie das Urteil noch viel drastischer. Statt das Urteil nur abzumildern, so argumentierten sie, sei der Vorfall noch nicht einmal einer Strafe wert. Anders gesagt: Lebensmittel zu entwenden, weil man stark hungert, sollte nicht als Verbrechen angesehen werden.

Die Richter begründeten, dass die Menge der Lebensmittel, die der Obachlose sich in seiner offensichtlich auswegslosen Lage genommen hatte, nur seinem unmittelbaren und absolut nötigen Nahrungsbedarf entsprachen.

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